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Schluss mit Mauscheleien

Jens Martin, 28.02.2012

Schluss mit Mauscheleien

Sportanlage im Volkspark

Um die Sportanlage im Volkspark kümmert sich derzeit der FC Grün-Weiß Piesteritz. Der Fußballverein hat mit der Stadt dazu am 1. Juli 2002 einen Pachtvertrag über 25 Jahre geschlossen. (FOTO: ARCHIV/ACHIM KUHN)
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WITTENBERG/MZ. "Vertrag kommt von sich vertragen", sagt Wittenbergs Bürgermeister Torsten Zugehör (parteilos) und meint damit speziell die überarbeitete Sportstätten-Verordnung, die Mittwochabend den 43 Stadträten zur Abstimmung vorliegt. "Wir können keinen Verein zwingen, einen Vertrag zu unterzeichnen", so Zugehör weiter, der betont, dass es der Stadt nicht am Herzen liegt, einen Sportplatz oder eine Halle zu schließen. Aus Sicht der Bürgermeisters war es einfach an der Zeit, Licht ins Dunkel des Vertrags-Dschungels zu bringen. Als spezielles Beispiel führt er den FC Grün-Weiß Piesteritz an. Dass der Fußballverein den Stein in Sachen Neugestaltung ins Rollen gebracht hat, will das Stadtoberhaupt nicht bestätigen. Die Initiative sei vielmehr von seinem Fachbereichsleiter Soziales, Horst Schubert, ausgegangen. "Die Überarbeitung der Richtlinien hat ein Jahr gedauert. Jetzt gibt es eine klare Trennung zwischen Liegenschaft und Fördervereinbarung."

Verwaltung macht Kontrollen

Mit der Neufassung sollen die vertraglichen Baustellen der Vergangenheit angehören. Zugehör liefert dazu gleich das passende Beispiel. Nach der kostenfreien Übergabe städtischer Sportstätten in die Eigenverantwortung der Vereine, waren die Vereine verpflichtet, diese zu erhalten. Konkret: Die Mitglieder mussten Arbeitsstunden ableisten und diese als Nachweis in Schriftform einreichen. In Zukunft werden von Mitarbeitern der Stadtverwaltung (Gebäudemanagement) zweimal im Jahr Kontrollen durchgeführt und die Objekte persönlich in Augenschein genommen. "Wer will die ganzen Zettel kontrollieren", weist Zugehör auf das Schlupfloch hin.

Die Aufarbeitung der bestehenden Verträge bezeichnet Zugehör als langwierigen Prozess, der "noch Jahre" in Anspruch nehmen kann. Trotz des Bestrebens, in Zukunft eine klare Linie zu ziehen, betont der Bürgermeister, dass es genügend Spielraum für eine Differenzierung je nach Sportart gebe. Eine Kegelbahn oder ein Sportplatz seien bezogen auf den Erhaltungs- und Pflegeaufwand nur sehr bedingt miteinander vergleichbar. Im Endeffekt gehe es der Stadt darum, Geld zu sparen und Planungssicherheit für den Haushalt zu bekommen. "Wer mit wem irgendwann mal eine Nebenabrede hier im Haus getroffen hat, ist nicht mehr nachvollziehbar."

Unterschiedliche Erwartungen

Der Präsident des FC Grün-Weiß Piesteritz, Volker Neuberg, erklärt, dass es einfach an der Zeit war, die Sportstättenverordnung zu überarbeiten. Dem FC sei nicht daran gelegen, den Volkspark an die Stadt zurückzugeben, doch bei der Vertragsgestaltung muss eine gesunde Basis gefunden werden, mit der beide Seite leben können. "Die Anlage zu bewirtschaften, kostet uns etwa 100 000 Euro im Jahr. Die Summe, die als Eigenbelastung auf uns zukommt, muss einfach zumutbar sein." Neuberg betont, dass es im Vorfeld bereits Gespräche mit einigen Stadtvätern gab, die Verständnis für die Situation beim FC Grün-Weiß gezeigt haben. "Ich denke, wir sind auf einem richtig guten Weg."

Bei Jürgen Schuster schlagen am Mittwochabend zwei Herzen in einer Brust. "Ich habe Respekt vor dem neuen Vertrag", sagt das Fraktionsmitglied der SPD, der gleichzeitig auch Ehrenvorsitzender des SV Seegrehna ist. Schuster sagt, dass er dem neuen Vertrag als Stadtrat zustimmen werde, "aber nicht mit fliegenden Fahnen". Wichtig sei, dass in Zukunft mehr Transparenz einziehe. "Wir haben im Ausschuss Kultur, Schule, Sport und Soziales dreimal darüber getagt. Trotzdem werde ich heute Abend noch ein paar Fragen stellen." Denn eine Hintertür bleibe aus seiner Sicht immer offen. Aufgrund der bestehenden Sportstätten-Verordnung des Landes Sachsen-Anhalt von 1997 kann kein Verein gezwungen werden, den neuen Vertrag zu unterzeichnen.

Wissenswertes

Verschiedene Laufzeiten

erstellt 28.02.12, 18:43h, aktualisiert 28.02.12, 19:42h
WITTENBERG/MZ. Bisher hat die Stadt mit 36 Vereinen Nutzungsverträge zur Überlassung von Sportstätten abgeschlossen. Als juristische Formen wurden Erbbaurecht, Pacht-, Nutzungs- oder Überlassungsvertrag gewählt. Die Laufzeit dabei ist sehr unterschiedlich. Manche Vereinbarungen werden alle zwei Jahre verlängert, andere laufen über 60 Jahre oder auf unbestimmte Zeit. Grundlage dieser Übertragungen war der Beschluss des Stadtrates vom 7. März 1995, der eine Übergabe städtischer Sportanlagen an die Vereine vorsieht.

Mittwochabend stimmen die 43 Wittenberger Stadträte über die revidierte Fassung der Sportstättenverordnung ab, die zuvor im Ausschuss Kultur, Schule, Sport und Soziales sowie im Haupt- und Wirtschaftsausschuss eingehend beraten und per Abstimmung zur Vorlage beschlossen wurde.


Quelle:mz-web.de